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ELENA Wem verrät sie Ihre Daten

ELENA – Wem verrät sie Ihre Daten?

Das ELENA von ihrer Firma monatlich informiert wird, wie viel sie verdienen, wie viele Krankheits-, Urlaubs-, Arbeitstage und welche, wie viele Abmahnungen sie bekommen haben?

Ein im Januar in Kraft getretenes Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, bestimmte Personaldaten monatlich an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln. Der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) ist aber bisher 40 Prozent der deutschen Arbeitnehmer kein Begriff. Das ermittelte die Forschungsgruppe Wahlen in einer repräsentativen Umfrage im März 2010.





Die Arbeitgeber stehen auch in der Pflicht, ihre Belegschaft über die Datenweitergabe zu informieren. Besorgniserregend ist, dass dies bisher bei 56 Prozent der Befragten nicht geschehen ist, obwohl die Daten bereits regelmäßig übermittelt werden.





Datenschützer kritisieren das Verfahren. Die Zentrale Speicherstelle sammelt Daten über Arbeits-, Krankheits- und Urlaubstage und sogar Abmahnungen. Darin sehen Kritiker eine Verletzung der Grundrechte der Arbeitnehmer. ELENA soll bis 2012 die Bescheinigungen der Arbeitgeber in Papierform ablösen und so die Bürokratie und damit verbundene Kosten senken. Bisher wurden jährlich etwa 60 Millionen Meldungen auf Papier gesammelt.



Der FuSION e.V. gem. empfiehlt
Fragen Sie ihren Arbeitgeber warum er sie noch nicht darüber aufgeklärt hat. Fordern Sie öfter mal Einsicht in Ihre Personalakten bevor falsche Daten ihre Zukunft gefährden.

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